Schon gewusst? Unternehmen können die Staffelteilnahme steuerlich geltend machen!
Sportliche Teamevents erfreuen sich nicht nur bei Angestellten, sondern auch ihren Arbeitgeber:innen großer Beliebtheit. Die gemeinsame Teilnahme an einem Staffellauf, wie etwa der Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM-Staffel, bietet Mitarbeiter:innen einen tollen Anreiz, sich mehr zu bewegen. Damit sinken Fehltage und Krankheitskosten, während Produktivität und Motivation steigen. Was viele nicht wissen: Arbeitgeber:innen können die Betriebsausgaben eines Firmenlaufs auch steuerlich geltend machen.
Vom Startgeld über das einheitliche Lauf-Shirt bis hin zum Teamzelt – je nach Ausgestaltung der Teilnahme können unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Diese können Arbeitgeber:innen gegenüber dem Finanzamt voll oder zum Teil als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
110 Euro: die Staffelteilnahme als Betriebsveranstaltung
Die Teilnahme an der Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM-Staffel kann von Arbeitgeberseite als Betriebsveranstaltung steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind bis zu 110 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Person steuer- und sozialabgabenfrei. Ist die Summe höher, kann der Mehrbetrag als sogenannter geldwerter Vorteil mit pauschal 25 Prozent versteuert werden.
Insgesamt akzeptieren die Finanzämter zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr, bei mehr Events dürfen die zwei kostspieligsten geltend gemacht werden. Wichtige Voraussetzung: Alle Mitarbeiter:innen – oder bei großen Unternehmen eine ganze Abteilung – müssen eingeladen werden, zudem besteht eine Pflicht, die Namen derjenigen zu dokumentieren, die tatsächlich teilgenommen haben.
Glücklich im Ziel der Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM-Staffel 2023
50 Euro Sachbezugsfreigrenze
Ob Tankrabatt, Einkaufsgutscheine oder die Teilnahme an der Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM-Staffel – sogenannte steuerfreie Sachbezüge stellen eine attraktive Möglichkeit für Mitarbeiter-Benefits dar. Dabei handelt es sich um Leistungen oder Waren, die zusätzlich zum Lohn ausgezahlt werden.
Dieses Gehaltsextra ist bis zu einem Freibetrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Wichtige Voraussetzungen: Die Sachbezüge stellen keinen Bestandteil des ohnehin geschuldeten Lohns dar, keine Auszahlung in Form von Bargeld und die Grenze von 50 Euro darf nicht überstiegen werden, ansonsten wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.